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Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen von BERLIN-FLATS (Vermittler AGB)
§
1 Geltungsbereich
1. BERLIN-FLATS wird auf der Grundlage dieser AGB tätig. Geschäftsbedingungen
des Kunden sind für BERLIN-FLATS nicht verbindlich, auch insoweit
sie Klauseln enthalten, die in den BERLIN-FLATS-AGB nicht geregelt sind.
2. Bucht ein Kunde eine Unterkunft, gelten bezüglich des Beherbergungsvertrages
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters (siehe Vermieter
AGB).
§
2 Über
BERLIN-FLATS
1. BERLIN-FLATS ist nicht Reiseveranstalter im Sinne der §§
651a ff. BGB.
2. BERLIN-FLATS betreibt ein für Endkunden zugängliches Informations-
und Buchungsportal für Ferienwohnungen und Office-Appartements im
Internet. Dem Kunden werden durch das Portal Informationen zu den angebotenen
Wohnungen zur Verfügung gestellt. Auf Grundlage dieser Informationen
kann der Kunde einen Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter/Vermieter abschließen.
§
3 Art und Umfang der Leistung
1. BERLIN-FLATS vermittelt Unterkünfte, Ferienwohnungen und
Office-Apartments in Berlin, Brandenburg und Sachsen.
2. Wünscht ein Kunde die Anmietung einer Wohnung, so überprüft
BERLIN-FLATS, ob die vom Gast gewünschte Unterkunft verfügbar
ist.
3. Der Beherbergungsvertrag kommt ausschließlich zwischen
dem Vermieter und dem Kunden zustande und ist abgeschlossen, sobald der
Kunde die Buchung innerhalb des Portals oder telefonisch vorgenommen hat,
der Kunde die AGB und das Buchungsformular an BERLIN-FLATS übersandt
hat und nachdem dem Kunden die Reservierungsbestätigung durch BERLIN-FLATS
oder den Vermieter per E-Mail oder Fax übermittelt wurde.
4. Die auf dem Informationsportal abgebildeten Unterkünfte
und die dazugehörigen Informationen gelten für die Beispielswohnungen.
Alle Unterkünfte sind zwar nach einheitlichen Standards eingerichtet,
variieren jedoch bei Größe, Lage und Einrichtung.
5. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Anmietung der genau im Informationsportal
abgebildeten Wohnung.
§
4 Preis und Zahlung
1. Die Vermittlungstätigkeit von BERLIN-FLATS zur Buchung
von Ferienwohnungen ist für den Kunden kostenlos. Für darüber
hinaus gehende Leistungen von BERLIN-FLATS gelten die Preislisten von
BERLIN-FLATS (Stornierungen 20€ + 30% des Mietpreises; Umbuchungen
10€ + 5 % des Mietpreises).
2. Preisänderungen behält sich BERLIN-FLATS bis zum Vertragabschluss
vor.
3. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer sowie sonstiger Abgaben.
4. Der Kunde kann gegenüber BERLIN-FLATS nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
5. Zahlt der Kunde dem Anbieter/Vermieter nicht oder nur einen
Teil des Betrages vereinbarter Anzahlungsbeträge, so verfällt
der Reservierungsanspruch.
6. Zahlungen sind 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Skonto
wird nicht gewährt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat die
Zahlung durch Überweisung auf ein Bankkonto der BERLIN-FLATS zu erfolgen.
§
5 Haftung
1. Die BERLIN-FLATS haftet unbegrenzt in Fällen vertraglicher
und außervertraglicher Haftung für die von ihnen, ihren gesetzlichen
Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursachten Schäden sowie in den Fällen, in denen nach gesetzlichen
Regelungen zwingend gehaftet wird und für Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die die jeweilige Vertragspartei,
ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten
haben.
2. In allen anderen Fällen haftet die BERLIN-FLATS nur aus
der Verletzung einer Kardinalspflicht (wesentliche Vertragspflicht) -
beschränkt jedoch auf 30% der Auftragssumme pro Schadensfall und
in Höhe der gesamten Auftragssumme aus diesem Vertrag. BERLIN-FLATS
haftet nicht für indirekte Schäden, Mangelfolgeschäden
oder wegen entgangenen Gewinns.
3. Für alle Ansprüche gegen die BERLIN-FLATS auf Schadenersatz
oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher oder außervertraglicher
Haftung gilt - außer bei Vorsatz und Personenschäden - eine
Verjährungsfrist von zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt
mit dem im § 199 Abs. 2 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens
mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und 4 BGB bestimmten Höchstfrist
ein. Die abweichende Regelung für Ansprüche wegen Sach- und
Rechtsmängeln bleibt von dieser Regelung unberührt.
4. Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
§
6 Datenschutz
1. Die Benutzung dieser Seite und der angeschlossenen Datenbanken
ist für Gäste kostenlos. Jedwedes Auslesen von Adressen und
Daten ist verboten.
2. Die erhaltenen Daten dürfen nur zu dem Zweck verwendet
werden, sich eine Unterkunft zu buchen. Zuwiderhandlungen werden zivilrechtlich
und strafrechtlich verfolgt.
§
7 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Recht
Für Verträge mit Vollkaufleuten gilt als Gerichtsstand Berlin
vereinbart, soweit nicht gesetzlich ausschließliche Gerichtsstände
bestimmt sind. Erfüllungsort für die BERLIN-FLATS Berlin. Auf
den Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
§
8 Schriftform
Verträge der BERLIN-FLATS mit Kunden einschließlich aller ihrer
Änderungen und Ergänzungen oder deren Kündigung unterliegen
der Schriftform. Auch die Abänderung dieser Bestimmung bedarf der
Schriftform. Mündliche Erklärungen für die BERLIN-FLATS
im Vorfeld des Vertragsschlusses oder nach Vertragsschluss sind nur wirksam,
sofern sie durch den Inhaber der BERLIN-FLATS schriftlich genehmigt werden.
§
9 Salvatorische Klausel
Sollten oben stehende Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben davon die
Bestimmungen im übrigen unberührt. Die Parteien werden sich
dann um eine zulässige Bestimmung bemühen, die der beabsichtigten
Regelung möglichst nahe kommt.
nach
Oben
Allgemeine
Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Wohnungen des Vermieters
(Vermieter AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Für die Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter gelten ausschließlich
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Vermieter AGB).
§
2 Vertragsabschluß und Rücktritt
1. Mit Unterschrift unter dieses Dokument kommt ein verbindlicher
Vertrag zwischen Nutzer und Vermieter zu Stande. Dabei gilt der vereinbarte
Nutzungszeitraum und der vom Vermieter angebotene Preis.
2. Beide Parteien sind sich darüber einig, dass es sich nicht
um eine Anmietung zu Wohnzwecken handelt, sondern um die Unterbringung
für den v. g. Zeitraum.
3. Rücktritt des Nutzers:
Wenn der Nutzer den Nutzungsvertrag kündigt, hat er dem Nutzungsüberlasser
den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Der Nutzer ist mit der Erklärung
des Rücktritts verpflichtet, dem Nutzungsüberlasser eine pauschalierte
Entschädigung wie folgt zu zahlen:
bis 21 Tage 0 %
ab 20 Tage 20 %
ab 15 Tage 40 %
ab 10 Tage 60 %
ab 5 Tage 80 %
ab 4 Tage 100 %
vor Beginn des Nutzungsverhältnisses des vertraglich vereinbarten
Nutzungsentgeltes.
Der Rücktritt muß schriftlich erklärt werden. Es zählt
der Eingang des Schreibens beim Nutzungsüberlasser
Für Nutzungsverträge von mehr als 30 Tagen gilt abweichend von
den v.g. Regelungen ein pauschalierter Schadensersatz von:
40% bei Vertragsabschluss
50% ab 30 Tage
100 % ab 15 Tage
vor Beginn des Nutzungsverhältnisses
des vertraglich vereinbarten Nutzungsentgeltes.
4. Rücktritt
des Vermieters:
Ein Rücktritt des Vermieters ist jederzeit möglich, wenn der
Nutzer seinen Vertrags- oder Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
Der Vermieter behält sich den Rücktritt für den Fall vor,
dass die gebuchte Wohnung untergegangen ist oder ohne Verschulden des
Vermeiters derart stark beschädigt wurde, dass eine Nutzung ohne
Gefahren für Leib und Leben oder die Gesundheit des Nutzers nicht
zugemutet werden kann (z.B. Wasserschaden). In dem v.g. Fall kann der
Vermieter den Nutzungsvertrag einseitig kündigen bis 21 Tage vor
Mietbeginn kündigen ohne gegenüber dem Nutzer schadensersatzpflichtig
zu sein.
§
3 Nutzung
1. Das möblierte Appartement steht ab Nutzungsbeginn
je nach dem Zeitpunkt der vereinbarten Schlüsselübergabe (im
Regelfall ab 14 Uhr) zur Verfügung und muß am letzten Tag der
Nutzung zum vorher vereinbarten Termin (in der Regel bis 10 Uhr) in ordnungsgemäßen
Zustand übergeben werden.
2. Der Nutzer übernimmt das möblierte Appartement
in einem gereinigten und ordnungsgemäßen Zustand und entsprechend
dem Inventarverzeichnis. Das Verzeichnis liegt zu Ihrer Information in
der Wohnung aus. Festgestellte Mängel bei der Übernahme der
Gästewohnung sind dem Servicecenter des Verwalters unverzüglich
anzuzeigen.
3. Für durch ihn bzw. seine Gäste verursachte
Beschädigungen und Schäden haftet der Nutzer in vollem Umfang.
Die entstandenen Kosten einschließlich etwaiger Ausfälle von
weiteren Nutzungsvereinbarungen trägt der Nutzer.
3(a) Schlüssel: Ein Verlust von Schlüsseln
ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Bei einem Verlust von
Schlüsseln haftet der Nutzer für alle anfallenden Kosten (z.B.
Schlüsseldienst, Auswechseln von Schlüsseln, Schlössern
und/oder Zentralschließanlagen).
Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass Schlüssel nicht von
Innen im Türschloss verbleiben und so ein mögliches Aussperren
verursacht werden kann. Der Nutzer handelt in einem solchen Falle grob
fahrlässig und trägt alle mit einer solchen Zuwiderhandlung
einhergehenden Kosten (z.B. Anfahrtskosten, Schlüsseldienst) in vollem
Umfang.
3(b) Möbel: Ein Umstellen bzw. Bewegen von Möbeln
ist ohne eine vorherige schriftliche Zustimmung der Vermieters untersagt.
Für alle Beschädigungen, insbesondere an Möbeln und Fußboden
haftet der Nutzer.
3(c) Elektrische Geräte: Die Nutzung der in der
Wohnung vorhandenen elektrischen Geräte und Einrichtungen erfolgt
auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.
Ausdrücklich verboten ist eine zweckentfremdete Nutzung der elektrischen
Geräte, insbesondere die Nutzung von Wasserkochern zum Erwärmen
anderer Flüssigkeiten als Wasser (z.B. Milch, Tee oder Suppen), das
Umcodieren von Fernsehern, die Nutzung von CD- und/oder DVD-Abspielgeräten
für das Abspielen nicht authorisierter Datenträger.
3(d) Kommunikationseinrichtungen: Für den Fall,
dass der Kunde einen Internet- oder Telefonanschluß gebucht hat
(diese Anschlüsse sind nur in speziellen Wohnungen verfügbar,
immer mindestens 5 Tage vor Ankunft und gesondert zu beantragen, nicht
Bestandteil des Mietvertrages und gesondert durch den Nutzer zu vergüten),
so ist eine Nutzung der Kommunikationskanäle nur für den privaten
Gebrauch gestattet, nicht jedoch für illegale und gegen deutsche
oder internationale Gesetze verstoßende Handlungen. Insbesondere
verboten ist die Nutzung der Kommunikationskanäle für SPAM,
illegale Finanztransaktionen, das Einstellen und den Abruf pornografischer
Erzeugnisse oder nazistischer Propaganda.
Der Vermieter übergibt an den Nutzer von Kommunikationseinrichtungen
lediglich die Hardware und Nutzungsdaten (wie SSID, Login, Password).
Eine Nutzung der Kommunikationseinrichtungen ist dadurch problemlos möglich.
Für die Einrichtung mitgebrachter Computer oder Geräte zur Nutzung
der Kommunikationseinrichtungen ist der Nutzer selbst zuständig.
Störungen infolge unsachgemäßer Einstellungen an den Geräten
des Nutzers sind vom Nutzer zu verantworten. Entstehende Aufwendungen
für den Vermieter, infolge unsachgemäßer Nutzung der eigenen
oder fremden Geräte sind diesem durch den Nutzer zu ersetzen.
3(e) Stellplätze und Garagen: Der Vermieter haftet
nicht für Schäden an Fahrzeugen, deren An- und Aufbauten infolge
unsachgemäßen Gebrauchs durch den Nutzer oder durch Dritte.
Garagen sind vorab durch den Nutzer zu besichtigen und auf deren Tauglichkeit
(z.B. Garagenhöhe, Torbreite) für das Einparken des mitgebrachten
Fahrzeuges zu prüfen.
4. Der Nutzer ist verpflichtet, die im Wohnhaus, in dem
sich das möblierte Appartement befindet, geltenden Ruhezeiten von
13:00 Uhr - 15:00 Uhr und von 20:00 Uhr - 07:00 Uhr einzuhalten.
5. Der Nutzer ist verpflichtet, dem Vermieter seine verbindliche
Ankunftszeit bis spätestens 2 Arbeitstage (bzw. 4 Tage vor Anreise,
wenn ein Wochenende bzw. Feiertage dazwischen liegen) vor Anreise mitzuteilen,
um einen ordnungsgemäßen Check-In sicherzustellen. Versäumt
der Nutzer die Mitteilung seiner Anreisezeit oder teilt er dem Vermieter
eine falsche Anreisezeit mit, so hat er entstehende Wartezeiten in Kauf
zu nehmen. Eine Übersendung der Mobilfunknummer des Nutzers wird
vom Vermieter dringend empfohlen, um eine Kontaktaufnahme am Anreisetag
zu erleichtern.
§ 4 Verlassen
der Gästewohnung
1. Es ist darauf zu achten, dass bei Verlassen des möblierten
Appartements sämtliche Fenster, Türen sowie Wasserhähne
geschlossen und alle elektrischen Einrichtungen / Anlagen und Heizungen
abgeschaltet werden und die Wohnung in einem aufgeräumten und sauberen
Zustand hinterlassen wird. Gleiches gilt bei einer Abwesenheit von mehr
als 3 Tagen.
2. Der Nutzer vereinbart im Voraus telefonisch einen
Termin über den Erhalt und die Rückgabe der Schlüssel der
Wohnung.
§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
1. Abweichend von den gesetzlichen Vorschriften ist das
Nutzungsentgelt für die gesamte Nutzungszeit stets vorab und spätestens
in bar bei Schlüsselübergabe zu zahlen. Der Nutzungsüberlasser
nimmt das Nutzungsentgelt in bar entgegen und erteilt dem Nutzer hierüber
eine Quittung. Der Nutzungsüberlasser kann vom Nutzer eine Anzahlung
i.H.v. 30 – 80% bzw. eine Kaution i.H.v. 100 % des Nutzungsentgeltes
verlangen. Kommt der Nutzer seiner Pflicht zum Leisten einer Anzahlung
bzw. Kaution binnen 10 Tagen nicht nach, so kommt der Nutzer in Verzug.
Der Vermieter ist berechtigt vom Vertrag zurücktreten.
2. Mit Bezug des Zimmers und ohne Zahlung des vollständigen
Nutzungsentgeltes gerät der Nutzer in Verzug mit der Zahlung. Der
Nutzer ist dann für den dem Nutzungsüberlasser entstehenden
Verzugsschaden ersatzpflichtig.
3. Der Erfüllungsort für alle Ansprüche
aus dem Nutzungsverhältnis ist das Land Berlin.
§ 6 Haftung
1. Der Vermieter haftet unbegrenzt in Fällen vertraglicher
und außervertraglicher Haftung für die von ihm, seinen gesetzlichen
Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursachten Schäden sowie in den Fällen, in denen nach gesetzlichen
Regelungen zwingend gehaftet wird und für Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die die jeweilige Vertragspartei,
ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten
haben.
2. In allen anderen Fällen haftet die der Vermieter
nur aus der Verletzung einer Kardinalspflicht (wesentliche Vertragspflicht)
- beschränkt jedoch auf 30% der Auftragssumme pro Schadensfall und
in Höhe der gesamten Auftragssumme aus diesem Vertrag. Der Vermieter
haftet nicht für indirekte Schäden, Mangelfolgeschäden
oder wegen entgangenen Gewinns.
3. Für alle Ansprüche gegen den Vermieter auf
Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher
oder außervertraglicher Haftung gilt - außer bei Vorsatz und
Personenschäden - eine Verjährungsfrist von zwei Jahren. Die
Verjährungsfrist beginnt mit dem im § 199 Abs. 2 BGB bestimmten
Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs.
3 und 4 BGB bestimmten Höchstfrist ein. Die abweichende Regelung
für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln bleibt von
dieser Regelung unberührt.
4. Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
§
7 Datenschutz
Dem Nutzer wird zugesichert, dass über Art, Umfang, Ort und Zweck
der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung
von Bestellungen notwendiger Übermittlung der erforderlichen personenbezogenen
Daten, der Nutzungsüberlasser keine Informationen an Dritte weitergegeben
wird. Der Nutzer stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener
Daten ausdrücklich zu.
§
8 Reisevertragsrecht
Der Vermieter ist kein Reiseveranstalter. Die Vorschriften des Bürgerlichen
Gesetzbuches zum Recht des Reiseveranstalters einschließlich seiner
Haftung finden daher keine Anwendung.
§
9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Andere als im Vertrag getroffene Vereinbarungen und Nebenabreden bestehen
nicht. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin.
§
10 Salvatorische Klausel
Sollten oben stehende Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, so bleiben davon die Bestimmungen im übrigen unberührt.
Die Parteien werden sich dann um eine zulässige Bestimmung bemühen,
die der beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt.
Vermieter-Daten:
InnSight City Apartments Management Ltd., NL Berlin
Hessische Straße
9
10115 Berlin
Mit Unterschrift der Vermieter AGB bestätigen und akzeptieren den
Inhalt dieser AGB.
Dadurch kommt ein Vertrag für den gewünschten Zeitraum zustande.
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