Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Wohnungen des Vermieters (Vermieter AGB)

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§ 1 Geltungsbereich
Für die Vereinbarung und das zustande kommende Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Vermieter AGB).

§ 2 Vertragsabschluß und Rücktritt
1. Mit Unterschrift unter dieses Dokument kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen Nutzer und Vermieter zu Stande. Dabei gilt der vereinbarte Nutzungszeitraum und der vom Vermieter angebotene Preis.
2. Beide Parteien sind sich darüber einig, dass es sich nicht um eine Anmietung zu Wohnzwecken handelt, sondern um die Unterbringung für den v. g. Zeitraum.
3. Rücktritt des Nutzers:
Wenn der Nutzer den Nutzungsvertrag kündigt, hat er dem Nutzungsüberlasser den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Der Nutzer ist mit der Erklärung des Rücktritts verpflichtet, dem Nutzungsüberlasser eine pauschalierte Entschädigung wie folgt zu zahlen:

bis 21 Tage 0 %
ab 20 Tage 20 %
ab 15 Tage 40 %
ab 10 Tage 60 %
ab 5 Tage 80 %
ab 4 Tage 100 %
vor Beginn des Nutzungsverhältnisses des vertraglich vereinbarten Nutzungsentgeltes.
Der Rücktritt muß schriftlich erklärt werden. Es zählt der Eingang des Schreibens beim Nutzungsüberlasser.

Für Nutzungsverträge von mehr als 30 Tagen gilt abweichend von den v.g. Regelungen ein pauschalierter Schadensersatz von:
40% bei Vertragsabschluss
50% ab 30 Tage
100 % ab 15 Tage
vor Beginn des Nutzungsverhältnisses des vertraglich vereinbarten Nutzungsentgeltes.

4. Rücktritt des Vermieters:
Ein Rücktrit des Vermieters ist jederzeit möglich, wenn der Nutzer seinen Vertrags- oder Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Der Vermieter behält sich den Rücktritt auch für den Fall vor, dass die gebuchte Wohnung untergegangen ist oder derart stark beschädigt wurde, dass eine Nutzung ohne Gefahren für Leib und Leben oder die Gesundheit des Nutzers nicht zugemutet werden kann (z.B. Wasserschaden). In dem v.g. Fall kann der Vermieter den Nutzungsvertrag einseitig bis 21 Tage vor Mietbeginn kündigen ohne gegenüber dem Nutzer schadensersatzpflichtig zu sein.

§ 3 Nutzung

1. Das möblierte Appartement steht ab Nutzungsbeginn je nach dem Zeitpunkt der vereinbarten Schlüsselübergabe (im Regelfall ab 14 Uhr) zur Verfügung und muß am letzten Tag der Nutzung zum vorher vereinbarten Termin (in der Regel bis 10 Uhr) in ordnungsgemäßen Zustand übergeben werden.
2. Der Nutzer übernimmt das möblierte Appartement in einem gereinigten und ordnungsgemäßen Zustand und entsprechend dem Inventarverzeichnis. Das Verzeichnis liegt zu Ihrer Information in der Wohnung aus. Festgestellte Mängel bei der Übernahme der Gästewohnung sind dem Servicecenter des Verwalters unverzüglich anzuzeigen.
3. Für durch ihn bzw. seine Gäste verursachte Beschädigungen und Schäden haftet der Nutzer in vollem Umfang. Die entstandenen Kosten einschließlich etwaiger Ausfälle von weiteren Nutzungsvereinbarungen trägt der Nutzer.
3(a) Schlüssel: Ein Verlust von Schlüsseln ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Bei einem Verlust von Schlüsseln haftet der Nutzer für alle anfallenden Kosten (z.B. Schlüsseldienst, Auswechseln von Schlüsseln, Schlössern und/oder Zentralschließanlagen).
Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass Schlüssel nicht von Innen im Türschloss verbleiben und so ein mögliches Aussperren verursacht werden kann. Der Nutzer handelt in einem solchen Falle grob fahrlässig und trägt alle mit einer solchen Zuwiderhandlung einhergehenden Kosten (z.B. Anfahrtskosten, Schlüsseldienst) in vollem Umfang.
3(b) Möbel: Ein Umstellen bzw. Bewegen von Möbeln ist ohne eine vorherige schriftliche Zustimmung der Vermieters untersagt. Für alle Beschädigungen, insbesondere an Möbeln und Fußboden haftet der Nutzer.
3(c) Elektrische Geräte: Die Nutzung der in der Wohnung vorhandenen elektrischen Geräte und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.
Ausdrücklich verboten ist eine zweckentfremdete Nutzung der elektrischen Geräte, insbesondere die Nutzung von Wasserkochern zum Erwärmen anderer Flüssigkeiten als Wasser (z.B Milch, Tee oder Suppen), das Umcodieren von Fernsehern, die Nutzung von CD- und/oder DVD-Abspielgeräten für das Abspielen nicht authorisierter Datenträger.
3(d) Kommunikationseinrichtungen: Für den Fall, dass der Kunde einen Internet- oder Telefonanschluß gebucht hat (diese Anschlüsse sind nur in speziellen Wohnungen verfügbar, immer mindestens 5 Tage vor Ankunft und gesondert zu beantragen, nicht Bestandteil des Mietvertrages und gesondert durch den Nutzer zu vergüten), so ist eine Nutzung der Kommunikationskanäle nur für den privaten Gebrauch gestattet, nicht jedoch für illegale und gegen deutsche oder internationale Gesetze verstoßende Handlungen. Insbesondere verboten ist die Nutzung der Kommunikationskanäle für SPAM, illegale Finanztransaktionen, das Einstellen und den Abruf pornografischer Erzeugnisse oder nazistischer Propaganda.
Der Vermieter übergibt an den Nutzer von Kommunikationseinrichtungen lediglich die Hardware und Nutzungsdaten (wie SSID, Login, Password). Eine Nutzung der Kommunikationseinrichtungen ist dadurch problemlos möglich. Für die Einrichtung mitgebrachter Computer oder Geräte zur Nutzung der Kommunikationseinrichtungen ist der Nutzer selbst zuständig. Störungen infolge unsachgemäßer Einstellungen an den Geräten des Nutzers sind vom Nutzer zu verantworten. Entstehende Aufwendungen für den Vermieter, infolge unsachgemäßer Nutzung der eigenen oder fremden Geräten sind diesem durch den Nutzer zu ersetzen.
3(e) Stellplätze und Garagen: Der Vermieter haftet nicht für Schäden an Fahrzeugen, deren An- und Aufbauten infolge unsachgemäßen Gebrauchs durch den Nutzer oder durch Dritte. Garagen sind vorab durch den Nutzer zu besichtigen und auf deren Tauglichkeit (z.B. Garagenhöhe, Torbreite) für das Einparken des mitgebrachten Fahrzeuges zu prüfen.
4. Der Nutzer ist verpflichtet, die im Wohnhaus, in dem sich das möblierte Appartement befindet, geltenden Ruhezeiten von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr und von 20:00 Uhr - 07:00 Uhr einzuhalten.
5. Der Nutzer ist verpflichtet, dem Vermieter seine verbindliche Ankunftszeit bis spätestens 2 Arbeitstage (bzw. 4 Tage vor Anreise, wenn ein Wochenende bzw. Feiertage dazwischen liegen) vor Anreise mitzuteilen, um einen ordnungsgemäßen Check-In sicherzustellen. Versäumt der Nutzer die Mitteilung seiner Anreisezeit oder teilt er dem Vermieter eine falsche Anreisezeit mit, so hat er entstehende Wartezeiten in Kauf zu nehmen. Eine Übersendung der Mobilfunknummer des Nutzers wird vom Vermieter dringend empfohlen, um eine Kontaktaufnahme am Anreisetag zu erleichtern.

§ 4 Verlassen der Gästewohnung
1. Es ist darauf zu achten, dass bei Verlassen des möblierten Appartements sämtliche Fenster, Türen sowie Wasserhähne geschlossen und alle elektrischen Einrichtungen / Anlagen und Heizungen abgeschaltet werden und die Wohnung in einem aufgeräumten und sauberen Zustand hinterlassen wird. Gleiches gilt bei einer Abwesenheit von mehr als 3 Tagen.
2. Der Nutzer vereinbart im Voraus telefonisch einen Termin über den Erhalt und die Rückgabe der Schlüssel der Wohnung.

§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
1. Abweichend von den gesetzlichen Vorschriften ist das Nutzungsentgelt für die gesamte Nutzungszeit stets vorab und spätestens in bar bei Schlüsselübergabe zu zahlen. Der Nutzungsüberlasser nimmt das Nutzungsentgelt in bar entgegen und erteilt dem Nutzer hierüber eine Quittung. Der Nutzungsüberlasser kann vom Nutzer eine Anzahlung i.H.v. 30 – 80% bzw. eine Kaution i.H.v. 100 % des Nutzungsentgeltes verlangen. Kommt der Nutzer seiner Pflicht zum Leisten einer Anzahlung bzw. Kaution binnen 10 Tagen nicht nach, so kommt der Nutzer in Verzug. Der Vermieter ist berechtigt vom Vertrag zurücktreten.
2. Mit Bezug des Zimmers und ohne Zahlung des vollständigen Nutzungsentgeltes gerät der Nutzer in Verzug mit der Zahlung. Der Nutzer ist dann für den dem Nutzungsüberlasser entstehenden Verzugsschaden ersatzpflichtig.
3. Der Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Nutzungsverhältnis ist das Land Berlin.

§ 6 Haftung
1. Der Vermieter haftet unbegrenzt in Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung für die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden sowie in den Fällen, in denen nach gesetzlichen Regelungen zwingend gehaftet wird und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die die jeweilige Vertragspartei, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
2. In allen anderen Fällen haftet die der Vermieter nur aus der Verletzung einer Kardinalspflicht (wesentliche Vertragspflicht) - beschränkt jedoch auf 30% der Auftragssumme pro Schadensfall und in Höhe der gesamten Auftragssumme aus diesem Vertrag. Der Vermieter haftet nicht für indirekte Schäden, Mangelfolgeschäden oder wegen entgangenen Gewinns.
3. Für alle Ansprüche gegen den Vermieter auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher oder außervertraglicher Haftung gilt - außer bei Vorsatz und Personenschäden - eine Verjährungsfrist von zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem im § 199 Abs. 2 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und 4 BGB bestimmten Höchstfrist ein. Die abweichende Regelung für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln bleibt von dieser Regelung unberührt.
4. Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 7 Datenschutz
Dem Nutzer wird zugesichert, dass über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen notwendiger Übermittlung der erforderlichen personenbezogenen Daten, der Nutzungsüberlasser keine Informationen an Dritte weitergegeben wird. Der Nutzer stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.

§ 8 Reisevertragsrecht
Der Vermieter ist kein Reiseveranstalter. Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Recht des Reiseveranstalters einschließlich seiner Haftung finden daher keine Anwendung.

§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Andere als im Vertrag getroffene Vereinbarungen und Nebenabreden bestehen nicht. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin.

§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten oben stehende Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben davon die Bestimmungen im übrigen unberührt. Die Parteien werden sich dann um eine zulässige Bestimmung bemühen, die der beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt.

Vermieter-Daten:
InnSight City Apartments Management Ltd., NL Berlin
Hessische Straße 9
10115 Berlin


Mit Unterschrift der Vermieter AGB bestätigen und akzeptieren den Inhalt dieser AGB.
Dadurch kommt ein Vertrag für den gewünschten Zeitraum zustande.

Datum ____________________________

Unterschrift des Mieters ________________________
Ankunftszeit ___________________________ Name in Druckbuchstaben ______________________
Anreise___________ Abreise___________ Ich buche _____ Raum Apartment
Flughafen SXF oder TXL Handynummer ______________ Flugnummer _____________________