Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Wohnungen des Vermieters (Vermieter AGB)
Drucken§
1 Geltungsbereich
Für die Vereinbarung und das zustande kommende Vertragsverhältnis
zwischen Mieter und Vermieter gelten ausschließlich diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (Vermieter AGB).
§ 2 Vertragsabschluß und Rücktritt
1. Mit Unterschrift unter dieses Dokument kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen
Nutzer und Vermieter zu Stande. Dabei gilt der vereinbarte Nutzungszeitraum
und der vom Vermieter angebotene Preis.
2. Beide Parteien sind sich darüber einig, dass es sich nicht um eine Anmietung
zu Wohnzwecken handelt, sondern um die Unterbringung für den v. g. Zeitraum.
3. Rücktritt des Nutzers:
Wenn der Nutzer den Nutzungsvertrag kündigt, hat er dem Nutzungsüberlasser
den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Der Nutzer ist mit der Erklärung
des Rücktritts verpflichtet, dem Nutzungsüberlasser eine pauschalierte
Entschädigung wie folgt zu zahlen:
bis 21 Tage 0 %
ab 20 Tage 20 %
ab 15 Tage 40 %
ab 10 Tage 60 %
ab 5 Tage 80 %
ab 4 Tage 100 %
vor Beginn des Nutzungsverhältnisses des vertraglich vereinbarten Nutzungsentgeltes.
Der Rücktritt
muß schriftlich erklärt werden. Es zählt der Eingang des Schreibens
beim Nutzungsüberlasser.
Für Nutzungsverträge
von mehr als 30 Tagen gilt abweichend von den v.g. Regelungen ein pauschalierter
Schadensersatz von:
40% bei Vertragsabschluss
50% ab 30 Tage
100 % ab 15 Tage
vor Beginn des Nutzungsverhältnisses des vertraglich vereinbarten Nutzungsentgeltes.
4. Rücktritt
des Vermieters:
Ein Rücktrit des Vermieters ist jederzeit möglich, wenn der Nutzer
seinen Vertrags- oder Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Der Vermieter
behält sich den Rücktritt auch für den Fall vor, dass die gebuchte
Wohnung untergegangen ist oder derart stark beschädigt wurde, dass eine
Nutzung ohne Gefahren für Leib und Leben oder die Gesundheit des Nutzers
nicht zugemutet werden kann (z.B. Wasserschaden). In dem v.g. Fall kann der
Vermieter den Nutzungsvertrag einseitig bis 21 Tage vor Mietbeginn kündigen
ohne gegenüber dem Nutzer schadensersatzpflichtig zu sein.
§ 3 Nutzung
1. Das möblierte Appartement steht ab Nutzungsbeginn je nach dem Zeitpunkt
der vereinbarten Schlüsselübergabe (im Regelfall ab 14 Uhr) zur Verfügung
und muß am letzten Tag der Nutzung zum vorher vereinbarten Termin (in
der Regel bis 10 Uhr) in ordnungsgemäßen Zustand übergeben werden.
2. Der Nutzer übernimmt das möblierte Appartement in einem gereinigten
und ordnungsgemäßen Zustand und entsprechend dem Inventarverzeichnis.
Das Verzeichnis liegt zu Ihrer Information in der Wohnung aus. Festgestellte
Mängel bei der Übernahme der Gästewohnung sind dem Servicecenter
des Verwalters unverzüglich anzuzeigen.
3. Für durch ihn bzw. seine Gäste verursachte Beschädigungen
und Schäden haftet der Nutzer in vollem Umfang. Die entstandenen Kosten
einschließlich etwaiger Ausfälle von weiteren Nutzungsvereinbarungen
trägt der Nutzer.
3(a) Schlüssel: Ein Verlust von Schlüsseln ist dem Vermieter unverzüglich
anzuzeigen. Bei einem Verlust von Schlüsseln haftet der Nutzer für
alle anfallenden Kosten (z.B. Schlüsseldienst, Auswechseln von Schlüsseln,
Schlössern und/oder Zentralschließanlagen).
Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass Schlüssel nicht von Innen
im Türschloss verbleiben und so ein mögliches Aussperren verursacht
werden kann. Der Nutzer handelt in einem solchen Falle grob fahrlässig
und trägt alle mit einer solchen Zuwiderhandlung einhergehenden Kosten
(z.B. Anfahrtskosten, Schlüsseldienst) in vollem Umfang.
3(b) Möbel: Ein Umstellen bzw. Bewegen von Möbeln ist ohne eine vorherige
schriftliche Zustimmung der Vermieters untersagt. Für alle Beschädigungen,
insbesondere an Möbeln und Fußboden haftet der Nutzer.
3(c) Elektrische Geräte: Die Nutzung der in der Wohnung vorhandenen elektrischen
Geräte und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für
Ihre Kinder.
Ausdrücklich verboten ist eine zweckentfremdete Nutzung der elektrischen
Geräte, insbesondere die Nutzung von Wasserkochern zum Erwärmen anderer
Flüssigkeiten als Wasser (z.B Milch, Tee oder Suppen), das Umcodieren von
Fernsehern, die Nutzung von CD- und/oder DVD-Abspielgeräten für das
Abspielen nicht authorisierter Datenträger.
3(d) Kommunikationseinrichtungen: Für den Fall, dass der Kunde einen Internet-
oder Telefonanschluß gebucht hat (diese Anschlüsse sind nur in speziellen
Wohnungen verfügbar, immer mindestens 5 Tage vor Ankunft und gesondert
zu beantragen, nicht Bestandteil des Mietvertrages und gesondert durch den Nutzer
zu vergüten), so ist eine Nutzung der Kommunikationskanäle nur für
den privaten Gebrauch gestattet, nicht jedoch für illegale und gegen deutsche
oder internationale Gesetze verstoßende Handlungen. Insbesondere verboten
ist die Nutzung der Kommunikationskanäle für SPAM, illegale Finanztransaktionen,
das Einstellen und den Abruf pornografischer Erzeugnisse oder nazistischer Propaganda.
Der Vermieter übergibt an den Nutzer von Kommunikationseinrichtungen lediglich
die Hardware und Nutzungsdaten (wie SSID, Login, Password). Eine Nutzung der
Kommunikationseinrichtungen ist dadurch problemlos möglich. Für die
Einrichtung mitgebrachter Computer oder Geräte zur Nutzung der Kommunikationseinrichtungen
ist der Nutzer selbst zuständig. Störungen infolge unsachgemäßer
Einstellungen an den Geräten des Nutzers sind vom Nutzer zu verantworten.
Entstehende Aufwendungen für den Vermieter, infolge unsachgemäßer
Nutzung der eigenen oder fremden Geräten sind diesem durch den Nutzer zu
ersetzen.
3(e) Stellplätze und Garagen: Der Vermieter haftet nicht für Schäden
an Fahrzeugen, deren An- und Aufbauten infolge unsachgemäßen Gebrauchs
durch den Nutzer oder durch Dritte. Garagen sind vorab durch den Nutzer zu besichtigen
und auf deren Tauglichkeit (z.B. Garagenhöhe, Torbreite) für das Einparken
des mitgebrachten Fahrzeuges zu prüfen.
4. Der Nutzer ist verpflichtet, die im Wohnhaus, in dem sich das möblierte
Appartement befindet, geltenden Ruhezeiten von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr und von
20:00 Uhr - 07:00 Uhr einzuhalten.
5. Der Nutzer ist verpflichtet, dem Vermieter seine verbindliche Ankunftszeit
bis spätestens 2 Arbeitstage (bzw. 4 Tage vor Anreise, wenn ein Wochenende
bzw. Feiertage dazwischen liegen) vor Anreise mitzuteilen, um einen ordnungsgemäßen
Check-In sicherzustellen. Versäumt der Nutzer die Mitteilung seiner Anreisezeit
oder teilt er dem Vermieter eine falsche Anreisezeit mit, so hat er entstehende
Wartezeiten in Kauf zu nehmen. Eine Übersendung der Mobilfunknummer des
Nutzers wird vom Vermieter dringend empfohlen, um eine Kontaktaufnahme am Anreisetag
zu erleichtern.
§ 4 Verlassen der Gästewohnung
1. Es ist darauf zu achten, dass bei Verlassen des möblierten
Appartements sämtliche Fenster, Türen sowie Wasserhähne geschlossen
und alle elektrischen Einrichtungen / Anlagen und Heizungen abgeschaltet werden
und die Wohnung in einem aufgeräumten und sauberen Zustand hinterlassen
wird. Gleiches gilt bei einer Abwesenheit von mehr als 3 Tagen.
2. Der Nutzer vereinbart im Voraus telefonisch einen Termin über den Erhalt
und die Rückgabe der Schlüssel der Wohnung.
§
5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
1. Abweichend von den gesetzlichen Vorschriften ist das Nutzungsentgelt
für die gesamte Nutzungszeit stets vorab und spätestens in bar bei
Schlüsselübergabe zu zahlen. Der Nutzungsüberlasser nimmt das
Nutzungsentgelt in bar entgegen und erteilt dem Nutzer hierüber eine Quittung.
Der Nutzungsüberlasser kann vom Nutzer eine Anzahlung i.H.v. 30 –
80% bzw. eine Kaution i.H.v. 100 % des Nutzungsentgeltes verlangen. Kommt der
Nutzer seiner Pflicht zum Leisten einer Anzahlung bzw. Kaution binnen 10 Tagen
nicht nach, so kommt der Nutzer in Verzug. Der Vermieter ist berechtigt vom
Vertrag zurücktreten.
2. Mit Bezug des Zimmers und ohne Zahlung des vollständigen Nutzungsentgeltes
gerät der Nutzer in Verzug mit der Zahlung. Der Nutzer ist dann für
den dem Nutzungsüberlasser entstehenden Verzugsschaden ersatzpflichtig.
3. Der Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Nutzungsverhältnis
ist das Land Berlin.
§
6 Haftung
1. Der Vermieter haftet unbegrenzt in Fällen vertraglicher und
außervertraglicher Haftung für die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern
oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten
Schäden sowie in den Fällen, in denen nach gesetzlichen Regelungen
zwingend gehaftet wird und für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, die die jeweilige Vertragspartei, ihre
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
2. In allen anderen Fällen haftet die der Vermieter nur aus der Verletzung
einer Kardinalspflicht (wesentliche Vertragspflicht) - beschränkt jedoch
auf 30% der Auftragssumme pro Schadensfall und in Höhe der gesamten Auftragssumme
aus diesem Vertrag. Der Vermieter haftet nicht für indirekte Schäden,
Mangelfolgeschäden oder wegen entgangenen Gewinns.
3. Für alle Ansprüche gegen den Vermieter auf Schadenersatz oder Ersatz
vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher oder außervertraglicher Haftung
gilt - außer bei Vorsatz und Personenschäden - eine Verjährungsfrist
von zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem im § 199 Abs.
2 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in §
199 Abs. 3 und 4 BGB bestimmten Höchstfrist ein. Die abweichende Regelung
für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln bleibt von dieser
Regelung unberührt.
4. Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 7 Datenschutz
Dem Nutzer wird zugesichert, dass über Art, Umfang, Ort und Zweck
der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von
Bestellungen notwendiger Übermittlung der erforderlichen personenbezogenen
Daten, der Nutzungsüberlasser keine Informationen an Dritte weitergegeben
wird. Der Nutzer stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener
Daten ausdrücklich zu.
§
8 Reisevertragsrecht
Der Vermieter ist kein Reiseveranstalter. Die Vorschriften des Bürgerlichen
Gesetzbuches zum Recht des Reiseveranstalters einschließlich seiner Haftung
finden daher keine Anwendung.
§
9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Andere als im Vertrag getroffene Vereinbarungen und Nebenabreden bestehen
nicht. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin.
§
10 Salvatorische Klausel
Sollten oben stehende Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, so bleiben davon die Bestimmungen im übrigen unberührt.
Die Parteien werden sich dann um eine zulässige Bestimmung bemühen,
die der beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt.
Vermieter-Daten:
InnSight City Apartments Management
Ltd., NL Berlin
Hessische Straße 9
10115 Berlin
Mit Unterschrift der Vermieter AGB bestätigen und akzeptieren den Inhalt
dieser AGB.
Dadurch kommt ein Vertrag für den gewünschten Zeitraum zustande.
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Datum ____________________________ |
Unterschrift des Mieters ________________________ |
| Ankunftszeit ___________________________ | Name in Druckbuchstaben ______________________ |
| Anreise___________ Abreise___________ | Ich buche _____ Raum Apartment |
| Flughafen SXF oder TXL | Handynummer ______________ Flugnummer _____________________ |